Im Grunde ist es nicht richtig wenn über die "EWE" berichtet wird und die AG vernachlässigen wird, die AG sagt aus das die BürgerIn als Eigentümer, nichts zum Handeln der EWE AG im laufenden Geschäft zu bestimmen hat. Die gewählten Vertreter im Rat der Stadt wollen daran auch nichts ändern. Wie Daseinsvorsorge aussieht wenn sie unter Geheimhaltung, wie es das Aktiengesetz vorschreibt, vonstatten geht kann gerade wieder an den Kommunen eigenen EWE AG studiert werden. Da reicht es das Dr.Brinker Fehler einräumt und die EWE AG, 400000 Euro an die Staatskasse zahlt.
Das Geld fehlt für Kraft Wärme Kopplung Anlagen. Dr. Brinker hat es warm. Aufsichtsratsvorsitzender Boekoff springt , wie üblich für SPD, Dr. Brinker bei indem er sagt, den Aufsichtsrat nicht voll unterrichtet zu haben. Das alles sind Positionen über die sich bürgerliche Politik "aufregt" und, wie in Oldenburg geschehen, den Oberbürgermeister "in die Wüste" schicken will. Nur es wird nichts ändern. Zahlen muss das eh der Kunde.
Kommunale Daseinsvorsorge- Bedeutung des Begriffs
Der Begriff >Daseinsvorsorge< verweist- ebenso wie das französische "Service Public"- auf eine egalitäre Funktion. Die Daseinsvorsorge ist verbunden mit Gemeinwohlverpflichtung, d.h. sozialer Absicherung, Versorgungsicherheit und Zugang unabhängig von sozialer Stellung oder persönlichen Notlagen. (Vgl.Scheidemann1991) Die Daseinsvorsorge soll die Grundversorgungsbedürfnisse der BewohnerInnen einer Kommune abdecken.
Eine Definition des Begriffs "kommunale Daseinsvorsorge" ist schwierig, da der Begriff sowohl eine politische als auch eine rechtliche Dimension hat. Was zu den Grundbedürfnissen und damit zur Daseinsvorsorge gehört, wie hoch die Qualität und ein angemessener, von allen bezahlbarer zahlbarer Preis sein sollte, wird politisch ausgehandelt.Andererseits begründet die Daseinsvorsorge auch einen Rechtsanspruch aller Bürgerinnen und Bürger auf diese Leistungen.
Entstehung der kommunalen Daseinsvorsorge
Mit der Verstädterung im 19.Jahrhundert waren immer mehr Menschen auf eine Fremdversorgung mit Wasser angewiesen. Folglich entstanden Unternehmen, welche die Städte erst mit Wasser und später auch mit Strom versorgten. Diese Unternehmen waren privat organisiert und versorgten aus Rentabilitätsgründen nur günstig gelegene Orte. Um Zugang zu Energie und Wasser für alle BürgerInnen bereit zu stellen, übernahmen die Kommunen ab 1910 die Verantwortung für die Daseinsvorsorge (Scheele1994;2). Die privaten Unternehmen blieben allerdings an einigen öffentlichen Unternehmen beteiligt, wie dies beispielsweise bei RWE und Gelsenwasser der Fall war. Bis Anfang der 1980er Jahre war es weitgehend unumstritten, dass die Daseinsvorsorge zur Aufgabe des Staates bzw. der Kommune gehört und durch öffentliche Betriebe bereitgestellt werden soll. Heute jedoch wird kontrovers diskutiert, (mit Einzug von HartzIV) ob Kommunen eine Versorgungspflicht oder lediglich eine Gewährleistungsverantwortung haben. (Weiss 2002). Im Zuge des wirtschaftspolitischen Paradigmenwechsels in Richtung zunehmender Liberalisierungen und Privatisierungen setzt sich das Verständnis von Gewährleistungsverantwortung immer weiter durch. Die Folge ist die Übergabe der Kommunalen Daseinsvorsorge in privater Hände.
Es gäbe allerdings ein paar Fragen die sich aus den Vorgängen ergeben und gelöst werden wollen, die sich die Ratsfrauen und Herren stellen und lösen sollten. Bei den Zielen, die sie in der letzten Wahl 2011 definiert haben. Soll die EWE AG als AG weiter fungieren? Dann allerdings ist Dr. Brinker und Hr.Boekhoff genau die richtigen an richtiger Stelle. Die Aussage von Hr. Boekhoff das die Investitionen zurück gefahren werden müssen, weil die 600 000 tsd. Kunden zu Unrecht abgezogenes Geld zurückgezahlt werden muss, sollte den "Rest" der Aufsicht der doch zur Frage führen: 1. Wo sollte und muss noch investiert werden? 2. Sind Investitionen in Kraft Wärme Kopplung in Oldenburg vorgesehen? 3. Will die EWE AG weiterhin Geschäfte betreiben, wie die, die kritisiert worden sind. Dr. Brinker bemerkte "war im Nachhinein ein Fehler". (Hunte Report) Die EWE AG betreibt heute noch ,wie in Eberswalde, Sponsoringleistungen. 4. Beabsichtigt die EWE AG die Leistungen offen zulegen und sie für den Bürger nachvollziehbar darzustellen?
Das sollte das mindeste sein was die EWE AG tun sollte, wg. des zurückgewinnen von Vertrauen. Dem Aufsichtsrat ist nicht zu trauen wenn die Aussage (Hunte Report) "Wir waren aber stets davon überzeugt, dass der Vorstand im Sinne des Unternehmens gehandelt hat." Genau, das wird so gewesen sein, die Aktiengesellschaft hat nichts mehr mit Daseinsvorsorge zu tun und ist ausschließlich dem Profit verpflichtet. Nicht einmal die Geheimniskrämerei die von Dr. Brinker wegen der Konkurrenz erklärt hat, sondern die unredlichen Machenschaften zu vertuschen. Wie viel Kraft-Wärme Kopplungsanlagen, für Schulen und Kindergärten, hätten für 900 000tsd Euro gebaut werden können? Die jetzt durch die Machenschaften abgeschrieben werden müssen. Die EWE AG sollte als erstes die AG ablegen und sicher die Durchleitungsnetze für Strom und Gas. Da sollte der Rat wieder so was wie Demokratie herstellen. Kräfte gibt es dafür in Oldenburg, die Ratsherren aller Farben müssen nur auf den Bürger vertrauen.
Aus "Mythos Finanzmarktkrise" Seite 5
Betrachten wir kurz den Charakter der Wertpapiere: Der Besitzer einer Industrie-Anleihe steht jenseits des fungierenden Industrie-Kapitals. Er hat sein Geld gegen Zins und Rückzahlungsversprechen als Kapital fortgegeben und verfügt lediglich über ein Werpapier, das seine Ansprüche dokumentiert. Als Eigentümer des Wertpapiers steht er jenseits des wirklichen Produktionsprozesses;er verhält sich passiv dazu. Es ist unmöglich, dass er mittels seiner Industrie- Anleihe irgendeine Herrschaft über die wirkliche Produktion ausübt.
Besitzt er eine Aktie, dann verhält es sich im Großen und ganzen ähnlich.Lediglich der Hauptaktionär hat Einfluss auf die Geschäftsführung. Aber auch dann steht er außerhalb des operativen Geschäfts.Wie auch immer die Geschäftsführung formal durch die Gremien der Aktiengesellschaft bestellt wird, sie ist in jedem Fall bloßer Funktionär des Kapitals, das sie verwaltet.Würde sie ihre Funktion vernachlässigen, dann würde sie schon durch die Konkurrenz abgestraft, ohne dass es des Mehrheitsaktionärs bedürfe.

